Der Energieausweis

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis auszustellen.

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen (§ 16 Abs. 2 EnEV). Ausgenommen hiervon sind kleine Gebäude. Für Baudenkmäler gelten ebenfalls Ausnahmen(§ 16 Abs. 4 EnEV).

Der Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Ebenso enthält er Modernisierungsempfehlungen und ist 10 Jahre gültig.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung kurz EnEV geregelt. Aktuell richten sich diese Vorgaben nach der im November 2013 veröffentlichten und als EnEV 2014 bekannten Version. Neben den seither extra ausgewiesenen Angaben für den Endenergiebedarf bzw. Verbrauch (laut §16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), gilt auch weiterhin die Möglichkeit den Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder nach den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate zu erstellen.

Der Verbrauchsausweis

  • Er wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauches erstellt.
  • Der Nachteil dieses Ausweises ist, dass in ihm das Benutzerverhalten der Bewohner die Verbräuche beeinflußt.
  • Hier ist nicht immer genau ersichtlich, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet.
  • Der so mit geringerem Aufwand zu erstellende Ausweis kann jedoch nur für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Gebäude die die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 einhalten und natürlich nur wenn die Verbrauchsdaten vollständig vorliegen, erstellt werden.
  • Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
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Der Bedarfsausweis

  • Hier wird der Energieverbrauch des Gebäudes errechnet und dessen enegetische Qualität dargestellt.
  • Auf Basis berechneter Daten der Gebäudehülle und der vorhandenen Haustechnik wie Heizung, Lüftung Warmwasserbereitung usw. werden vergleichbare Werte für den Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und Wärmestrom über die Gebäudehülle angegeben.
  • stellt die Modernisierungsvorschläge detailliert für jedes Bauteil dar
  • gibt die Möglichkeit, Gebäude objektiv miteinander zu vergleichen
  • zeigt die CO2 Bilanz des Gebäudes an
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